Zahnersatz im Ausland
Seit 1.1.2004 gilt zwar in allen EU- Staaten freie Arztwahl. Bei Zahnersatz, Klinik
Behandlungen oder Kuren ist aber vorher die Zustimmung der Kasse erforderlich. Beim Zahnersatz muss der Patient also vor der Auslandsbehandlung einen Heil- und Kostenplan bei seiner Kasse einreichen- ohne eine vorherige Genehmigung bleibt er auf den Kosten sitzen.