Zahnbehandlungen
Bohren, Füllungen, Zahn ziehen, Zahnsteinentfernung (1x pro Jahr) und Parodontosebehandlungen werden weiter von der Kasse bezahlt. Anders sieht es beim Zahnersatz aus. Dafür muss der Patient vor der
Behandlung einen heil- und Kostenplan bei der Kasse einreichen und genehmigen lassen.