Wahlleistungen
Versicherungsnehmer der Gesetzlichen Krankenkasse haben das Recht bei Krankenhausaufenthalten Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Wahlleistungen beinhalten zum Beispiel: pflegerische oder diagnostische Leistungen welche über den gesetzlichen Anspruch des jeweiligen Patienten hinausgehen.