Vorsorgeuntersuchungen


Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf die Kostenübernahme aller im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Das sind:
  • Mammographie ab dem 50. Lebensjahr bis zum 69 Lebensjahr alle zwei Jahre
  • Brust- und Hautuntersuchung für Frauen ab dem 30. Lebensjahr einmal pro Kalenderjahr
  • Darmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr einmalig für Männer und Frauen sowie die Wiederholungsuntersuchung nach zehn Jahren
  • Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahren einmal pro Jahr
  • Darmuntersuchung (Dickdarm- und Rektumuntersuchung) für Männer und Frauen ab 50 Jahren einmalig. Labortest und Tastuntersuchung einmal pro Jahr
  • Hautuntersuchung für Männer ab 45 Jahren einmal pro Jahr in Verbindung mit Krebsfrüherkennung
  • Gesundheits- Check für Versicherte ab 35 alle zwei Jahre
  • Krebsfrüherkennung (Prostata) für Männer ab 45 einmal im Jahr
  • Schutzimpfungen- WHO Empfehlungen mit Grippeschutz
  • Glaukom- Screening- die Messung des Augeninnendrucks sowie zusätzliche Sehnervkontrolle, wenn ein Verdacht auf eine Glaukomerkrankung besteht.