Vorsorgeuntersuchungen
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf die Kostenübernahme aller im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Das sind:
- Mammographie ab dem 50. Lebensjahr bis zum 69 Lebensjahr alle zwei Jahre
- Brust- und Hautuntersuchung für Frauen ab dem 30. Lebensjahr einmal pro Kalenderjahr
- Darmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr einmalig für Männer und Frauen sowie die Wiederholungsuntersuchung nach zehn Jahren
- Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahren einmal pro Jahr
- Darmuntersuchung (Dickdarm- und Rektumuntersuchung) für Männer und Frauen ab 50 Jahren einmalig. Labortest und Tastuntersuchung einmal pro Jahr
- Hautuntersuchung für Männer ab 45 Jahren einmal pro Jahr in Verbindung mit Krebsfrüherkennung
- Gesundheits- Check für Versicherte ab 35 alle zwei Jahre
- Krebsfrüherkennung (Prostata) für Männer ab 45 einmal im Jahr
- Schutzimpfungen- WHO Empfehlungen mit Grippeschutz
- Glaukom- Screening- die Messung des Augeninnendrucks sowie zusätzliche Sehnervkontrolle, wenn ein Verdacht auf eine Glaukomerkrankung besteht.