Transplantationsgesetz
Im Jahr 1997 trat das Transplantationsgesetz in Kraft. In diesem Gesetz wird festgehalten welche Voraussetzungen sein müssen, damit eine Organspende bzw. die Verteilung der Spenderorgane organisiert werden kann. Das Transplantationsgesetz soll den Missbrauch von Organspenden verhindern. So zum Beispiel setzt eine Organspende die Einwilligung des Spenders zu Lebzeiten voraus.