Sachleistungsprinzip


Das Sachleistungsprinzip zählt zu den Strukturprinzipien der Gesetzlichen Krankenkassen. Hiermit wird gewährleistet dass der Versicherungsnehmer im Krankheitsfall alle erforderlichen medizinischen Gesundheitsleistungen erhält, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. Die Krankenkassen sind durch das Sachleistungsprinzip verpflichtet eine ausreichende Versorgung unter Einschließung des medizinischen Fortschritts sicherzustellen.