Quorumsregelung


Die Quorumsregelung zählt zu den Obligatorischen Regelungen in den Bundesmantelverträgen. Demnach kommt ein Modellvorhaben nur zustande, wenn mindestens 50 Prozent der Vertragsärzte zustimmen. Um innerärztliche Blockaden von einzelnen Modellvorhaben zu verhindern, wurde diese Regelung im Rahmen der GKV Gesundheitsreform im Jahr 2000 abgeschafft.