Qualität
Die Qualität zählt bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen zu den vorrangigen Versorgungszielen. Die jeweiligen Leistungserbringer sind verpflichtet, die Versorgung in einer fachlich gehobenen Qualität zu erbringen.
Bemessen wird die Qualität einer Leistung nach der Strukturqualität, nach der Prozessqualität sowie der Ergebnisqualität.