Pflegestufe


Die Pflegestufe ist von der Schwere der Beeinträchtigung abhängig.
Pflegestufe 1: „erheblich pflegebedürftig“. Der Bedarf setzt voraus, dass 90 Minuten pro Tag Hilfe für Grundpflege/Hauswirtschaftsversorgung benötigt werden.
Pflegestufe 2: „schwer pflegebedürftig“. Der Bedarf der Grundpflege/ Hauswirtschafts-versorgung beträgt 180 Minuten pro Tag.
Pflegestufe 3: „schwerst pflegebedürftig“. Der Pflegebedarf liegt bei Grundpflege/ Hauswirtschaft bei 300 Minuten.