Packungsbeilage
Nach dem aktuellen Arzneimittelgesetz sind sämtliche Pharmazeutische Unternehmen verpflichtet den Arzneimitteln eine Gebrauchsinformation beizulegen. Diese Gebrauchsinformation muss dem Patienten Gegenanzeigen, Wechsel- und Nebenwirkungen, Dosieranleitung und Anwendungsgebiete genau aufzeichnen. Trotzdem hat der Arzt die Aufklärungspflicht.