Operation im Ausland


Gesetzlich Versicherte haben das Recht auf eine ambulante Operation in einem EU Land, ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse. Das gilt zwar nicht für Klinikaufenthalte. Aber: Muss ein Versicherter nach einem Unfall in einer Klinik behandelt werden oder sich einer Notoperation unterziehen, übernehmen die Kassen die Kosten selbstverständlich.