Niederlassungsfreiheit


Die Niederlassungsfreiheit hat jeder (Zahn)Arzt. Somit kann sich jeder Arzt an dem Ort seiner Wahl mit der beruflichen Tätigkeit niederlassen. Dieses Recht haben laut dem Europäischen Gemeinschaftsrecht alle Ärzte aus den europäischen Mitgliedsstaaten.