Mitwirkung
Jeder Patient hat die Pflicht, an seiner Gesundung aktiv mitzuwirken. Verweigert er dies, kann der Arzt die
Behandlung abbrechen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Patient:
- Medikamente nicht einnimmt
- Sich weigert, sein Gewicht zu reduzieren bzw. Sport zu treiben
- Seine Lebensweise nicht ändert, zum Beispiel
- weiter Alkohol trinkt oder den Nikotinkonsum nicht einschränkt.