Mitwirkung


Jeder Patient hat die Pflicht, an seiner Gesundung aktiv mitzuwirken. Verweigert er dies, kann der Arzt die Behandlung abbrechen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Patient:
  • Medikamente nicht einnimmt
  • Sich weigert, sein Gewicht zu reduzieren bzw. Sport zu treiben
  • Seine Lebensweise nicht ändert, zum Beispiel
  • weiter Alkohol trinkt oder den Nikotinkonsum nicht einschränkt.