Medizinische Vorsorge und Rehabilitation
Durch die im Jahr 2000 in Kraft getretene
GKV Gesundheitsreform wurden sämtliche Leistungen zur Kur neu strukturiert. So sollen durch diese Neuabgrenzung, das Verhältnis zwischen Vorsorge, Krankenhausbehandlung und Rehabilitation, stärker an die medizinische Notwendigkeit gekoppelt werden.