Leistungskatalog


Mit Leistungskatalog werden alle Leistungen bezeichnet, worauf die Versicherungsnehmer gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch haben. Dieser Leistungskatalog wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse fortlaufend überprüft.