Leistungsausschluss
Mit Leistungsausschluss wird grundsätzlich der individuelle Leistungsausschluss in der privaten Krankenversicherung bezeichnet. So wird der Versicherungsschutz nur mit den zu erwartenden Kosten festgesetzt, wenn nicht schon bei Abschluss des Vertrages wegen der Art der Erkrankung ein angemessener Risikozuschlag festgesetzt wurde.