Krankengeld


Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind oder auf Kosten der Krankenkasse stationär in einer Klinik behandelt werden. Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Für freiwillig Versicherte richtet sich der Krankengeldanspruch nach der Satzung der jeweiligen Kasse. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Firme Lohnfortzahlung danach erhalten Versicherte Kassenleistung.