Kombileistung


Nehmen Familien zusätzlich Hilfe von Pflegediensten in Anspruch, können Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert werden, und die Kasse zahlt zunächst die Sachleistungen. Wird der Betrag durch den Pflegebedarf aufgebraucht, besteht kein weiterer Anspruch auf Pflegegeld. Wird nur ein Teil beansprucht, besteht anteiliger Anspruch auf Pflegegeld.