Jahresentgeltgrenze
Die Jahresentgeltgrenze beziffert die Einkommenshöchstgrenze bis zu welcher in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Versicherungspflicht besteht. Formal wurde im Jahr 2003 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung abgekoppelt.