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    Jahresentgeltgrenze


    Die Jahresentgeltgrenze beziffert die Einkommenshöchstgrenze bis zu welcher in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Versicherungspflicht besteht. Formal wurde im Jahr 2003 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung abgekoppelt.