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  • Unser Service: GKV Rechner

    IGeL Zustimmung


    Schlägt Ihnen der Arzt eine IGeL -Behandlung vor, muss er sie vorher darauf hinweisen,
    • dass es keine Kassenleistung ist
    • was die Behandlung bewirkt
    • wie viel die Leistung kostet.

    Lassen Sie sich Zeit mit der Entscheidung, denn Sie müssen dies schriftlich bestätigen.