IGeL Zustimmung
Schlägt Ihnen der Arzt eine
IGeL -Behandlung vor, muss er sie vorher darauf hinweisen,
- dass es keine Kassenleistung ist
- was die Behandlung bewirkt
- wie viel die Leistung kostet.
Lassen Sie sich Zeit mit der Entscheidung, denn Sie müssen dies schriftlich bestätigen.