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    IGeL


    „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) umfassen, die ärztlichen Behandlungen, die nicht oder nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und deren Kosten die Versicherten allein zu tragen haben. Die Kassen erstatten IGeL grundsätzlich nicht. Aber viele Früherkennungsuntersuchungen die als IGeL angeboten werden, zahlen die Kassen, wenn sie medizinisch notwendig sind.