Gemeinschaftspraxis
Die Gemeinschaftspraxis zählt als Kooperationsform von (Zahn)Ärzten. Bei einer Gemeinschaftspraxis schließen sich zwei oder auch mehrere Ärzte zur Ausübung der vertragsärztlichen Versorgung in gemeinschaftlichen Praxisräumen zusammen. Jedoch ist die freie Arztwahl in solchen Gemeinschaftspraxen eingeschränkt, der Patient hat keinen Anspruch darauf von einem bestimmten Arzt behandelt zu werden.