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    Facharzt


    Sobald ein Arzt nach erfolgreicher Approbation eine Fachgebietsbezeichnung tragen will, muss dieser Arzt eine Facharztanerkennung nachweisen. Diese Anerkennung richtet sich grundsätzlich nach den Kammer- bzw. Heilberufengesetzen der jeweiligen Länder und den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Keinesfalls dürfen andere Fachgebietsbezeichnungen verwendet werden, als die in der Weiterbildungsordnung verzeichnet und geführt werden.