Direktverträge
Durch das
GKV Moderniesierungsgesetz ist es den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Integrierten Versorgung möglich geworden, mit einzelnen Vertragsärzten, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie medizinischen Versorgungszentren Direktverträge zu schließen. Hierfür ist keine Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen mehr nötig. Weiterhin basiert auch die hausarztzentrierte Versorgung zwischen besonders qualifizierten Ärzten und der Gesetzlichen Krankenversicherung auf solchen Direktverträgen.