Befreiung von Zuzahlung
Durch das
GKV Modernisierungsgesetz wurde die vollständige Befreiung von Zuzahlung auf Medikamente abgeschafft. Grundsätzlich aber sollen die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkasse durch die jetzt notwendigen Zuzahlungen nicht überlastet werden. Laut Gesetz beträgt die jeweilige Belastungsgrenze 2 Prozent von den jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei
Chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent.