Bagatellarzneimittel


Sämtliche Arzneimittel, welche zur Behandlung von leichten Erkrankungen, wie zum Beispiel Erkältungskrankheiten und Reisekrankheiten verwendet werden, bezeichnet man als Bagatellarzneimittel. Bereits seit 1983 wurden diese Medikamente, für Versicherungsnehmer welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen.