Bagatellarzneimittel
Sämtliche Arzneimittel, welche zur
Behandlung von leichten Erkrankungen, wie zum Beispiel Erkältungskrankheiten und Reisekrankheiten verwendet werden, bezeichnet man als Bagatellarzneimittel. Bereits seit 1983 wurden diese Medikamente, für Versicherungsnehmer welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Leistungspflicht der
GKV ausgeschlossen.